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Softwarelizenzvereinbarung

ANWENDER-LIZENZVERTRAG

WICHTIG – SORGFÄLTIG LESEN: Nachstehend finden Sie die vertraglichen Vereinbarungen über die Verwendung dieser Bildbearbeitungssoftware. Diese Bedingungen gelten für Sie, den Anwender und die EVIDENT Technology Center Europe GmbH. Mit einer der folgenden Handlungen erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, an die Bedingungen dieses Vertrages gebunden zu sein:
INDEM SIE DIE SOFTWARE INSTALLIEREN, KOPIEREN, HERUNTERLADEN, AUF SIE ZUGREIFEN ODER SIE ANDERWEITIG NUTZEN, ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, AN DIE BEDINGUNGEN VORLIEGENDEN VERTRAGS GEBUNDEN ZU SEIN.
WENN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGES IM NAMEN EINER ANDEREN PERSON ODER FIRMA ODER EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON AKZEPTIEREN, ERKLÄREN UND GARANTIEREN SIE, DASS SIE VOLLSTÄNDIG BEFUGT SIND, DIESE PERSON, FIRMA ODER JURISTISCHE PERSON AN DIESE BEDINGUNGEN ZU BINDEN.

Falls Sie mit einer der Bedingungen dieses Vertrages nicht einverstanden sind, geben Sie bitte vor dem Gebrauch unverzüglich sämtliche Bestandteile der Software, einschließlich Benutzerhandbücher, Lizenz-Zertifikat und/oder Kopierschutzstecker, zurück. Löschen Sie sämtliche Software-Installationen der Software von jedem Computer, auf dem Sie diese installiert haben. Geben Sie sämtliche elektronischen Datenträger der Software zurück oder zerstören Sie sämtliche elektronischen Datenträger der Software und senden Sie uns einen Nachweis, dass dies erfolgt ist. Für eine Kostenerstattung geben Sie bitte alles an die Stelle zurück, bei der Sie die Software erworben haben.

1. Anwendungsbereich

(1)Dieser Lizenzvertrag bezieht sich ausdrücklich nur auf die Software-Disketten bzw. anderen Datenträger, die Sie im Zusammenhang mit dem Kauf erhalten haben, und auf die Software, die auf diesen Datenträgern gespeichert ist, die Benutzerhandbücher, das Lizenz-Zertifikat und/oder den Kopierschutzstecker, zusammen „Software“ genannt, soweit von EVIDENT Technology Center Europe GmbH entwickelt und hergestellt.

(2) Die Software kann von EVIDENT Technology Center Europe GmbH oder deren Lizenzgebern zu Fehlerbeseitigungs-, Upgrade- oder anderen Zwecken geändert oder verbessert werden. Die Software umfasst die geänderte bzw. verbesserte Version. Sie dürfen nur entweder die vorherige Version oder die geänderte bzw. verbesserte Version verwenden, nicht jedoch beide. Änderungen oder Verbesserungen oder Upgrades stehen Ihnen jedoch nur zu, wenn diese zu Gewährleistungszwecken zur Verfügung gestellt werden und Sie einen rechtmäßigen Gewährleistungsanspruch haben.

(3) Die Software kann (i) Open Source Software sowie (ii) andere Software von Dritten (gemeinsam: „Drittsoftware“) enthalten. Die Nutzung solcher Drittsoftware unterliegt den jeweiligen für die Drittsoftware anwendbaren Lizenzbestimmungen und Bedingungen. Keine Bestimmung dieses Lizenzvertrags verändert oder beschränkt die Ihnen durch die jeweils anwendbaren Lizenzbestimmungen und Nutzungsbedingungen der Drittsoftware auferlegten Rechte und Pflichten.

2. Rechte des Anwenders

(1) EVIDENT Technology Center Europe GmbH gestattet dem Anwender für die Dauer dieses Vertrages, die Software auf einem einzigen Computer und einem einzigen Terminal des Computers im Gebiet der ursprünglichen Installation zu nutzen. Diese Lizenz ist ausdrücklich nicht-exklusiv, d.h., der Anwender hat kein ausschließliches Recht zur Nutzung der Software. Als lizenzierter Anwender können Sie die Software über ein Computernetzwerk oder andere Speichereinheiten von einem Computer auf einen anderen kopieren, solange sichergestellt ist, dass die Software zu jeder Zeit nur auf einem einzigen Computer und Terminal genutzt werden kann und dass die unter Abschnitt 4 aufgeführten Bedingungen eingehalten werden. Für die Zwecke dieses Lizenzvertrags meint der Begriff „Gebiet“ (i) bei Installationen in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union: alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und (ii) bei Installationen in einem Land außerhalb der Europäischen Union: das Land, in dem sich der Computer, auf dem die Software installiert wird, zum Zeitpunkt der Installation befindet.

(2) Der Anwender ist berechtigt, ausschließlich zu Sicherungszwecken eine Kopie der Software zu erstellen.

(3) Die Software wird zusammen mit einem Lizenz-Zertifikat bzw. Dongle geliefert. Für die Obhut des Lizenz-Zertifikats bzw. Dongles ist der Eigentümer verantwortlich. Im Falle eines Verlustes werden weder das Lizenzzertifikat noch der Dongle durch EVIDENT Technology Center Europe GmbH ersetzt.

3. Übertragung

Sie dürfen sämtliche Ihrer Rechte aus diesem Vertrag dauerhaft nur übertragen, wenn der Erwerber der Software den Bedingungen dieses Vertrages zustimmt und wenn Sie die Software bei sich vernichten und keine Kopien der Software behalten.

4. Urheberrecht

(1) Die EVIDENT Technology Center Europe GmbH oder deren Tochterunternehmen behalten das Urheberrecht an der Software nebst Dokumentation. Mit dem Kauf erwirbt der Anwender das Eigentum an den Disketten bzw. den anderen physischen Speichermedien (mit Ausnahme der Software und anderer darauf enthaltener Daten), den Handbüchern und dem Lizenzzertifikat und/oder Kopierschutzstecker. Darüber hinaus wird ihm ein Nutzungsrecht an der Software gemäß der Definition in Abschnitt 2 gewährt.

(2) Die EVIDENT Technology Center Europe GmbH behält sich das Recht auf alle Veröffentlichungen, die Vervielfältigung, Bearbeitung und Vermarktung der Software und der Softwaredokumentation vor.
Ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis ist es dem Anwender nicht gestattet:

  • die Software zu ändern, zu übersetzen, zu dekompilieren oder zu disassemblieren,
  • die schriftliche oder gedruckte Dokumentation der Software, auch auszugsweise, zu kopieren,
  • die Software an einen Dritten zu vermieten, zu verleasen oder zu lizenzieren,
  • den Softwareschutz anders als in diesem Vertrag beschrieben zu nutzen.

(3) Die EVIDENT Technology Center Europe GmbH ist der rechtliche Eigentümer sämtlicher Urheberrechte und Warenzeichen der Software und der Dokumentation. Die Urheberrechte und Warenzeichen werden durch das nationale und das internationale Recht geschützt. EVIDENT Technology Center Europe GmbH behält sich alle Rechte vor, die nicht ausdrücklich in schriftlicher Form festgehalten sind.

5. Gewährleistung

(1) Die EVIDENT Technology Center Europe GmbH gewährleistet, dass die Software, die aufgrund dieses Vertrages geliefert wird, für die Dauer von 12 Monaten nach dem Kauf in allen wesentlichen Aspekten wie in der Spezifikation beschrieben funktioniert. Sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen, übernimmt EVIDENT Technology Center Europe GmbH keine Haftung dafür, dass die Software für den bestimmten Zweck geeignet ist, für den Sie die Software nutzen möchten.

(2) Diese Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Softwaremängel, die auf einer unsachgemäßen Installation oder auf Programmänderungen beruhen, die Sie vorgenommen haben.

(3) Die EVIDENT Technology Center Europe GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software frei von Mängeln ist, dass sie die besonderen Anforderungen des Anwenders erfüllt oder dafür, dass sie zusammen mit einer anderen, vom Anwender gelieferten Software funktioniert.

(4) Wenn die EVIDENT Technology Center Europe GmbH gemäß diesen Bedingungen über Ansprüche in Bezug auf die Software benachrichtigt wird, die auf einem Fehler in der Qualität oder dem Zustand der Software in Bezug auf die Angaben in der Spezifikation beruhen, ist die EVIDENT Technology Center Europe GmbH berechtigt, nach eigenem Ermessen entweder die Software kostenlos zu ersetzen oder die Software zu reparieren. Sollte die EVIDENT Technology Center Europe GmbH mehr als drei Mal die Software nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums reparieren, ist der Kunde berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten.

(5) Die Gewährleistung seitens der EVIDENT Technology Center Europe GmbH erfolgt unter der Bedingung der vollständigen Zahlung des Software-Kaufpreises bis zum Fälligkeitstermin.

(6) Sie sind verpflichtet, hinreichende Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass Software-Funktionsfehler auftreten (zum Beispiel durch eine ordnungsgemäße Datenspeicherung, häufige Sicherungen, Ergebnisprüfungen, Notfallpläne). Sie sind für die Bereitstellung einer geeigneten Systemumgebung verantwortlich.

6. Haftung

(1) Unabhängig vom Rechtsgrund ist die EVIDENT Technology Center Europe GmbH bei einfacher Fahrlässigkeit nur schadensersatzpflichtig, wenn sie gegen eine wesentliche Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) verstößt. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, üblicherweise eintretenden Schaden begrenzt.

(2) Erleidet der Kunde durch einfache Fahrlässigkeit der EVIDENT Technology Center Europe GmbH einen Datenverlust und ist die Wiederherstellung der Daten wegen fehlender oder unzureichender Datensicherung durch den Kunden nicht möglich oder wesentlich erschwert, so ist die Haftung der EVIDENT Technology Center Europe GmbH der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre.

(3) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Olympus.

(4) Eine weitergehende Haftung seitens der EVIDENT Technology Center Europe GmbH ist ausgeschlossen. Die EVIDENT Technology Center Europe GmbH haftet insbesondere nicht für anfängliche Mängel der lizenzierten Software, es sei denn, die unter (1) bis (3) dieser Klausel 6 genannten Bedingungen treffen zu. Die in dieser Klausel 6 genannten Einschränkungen gelten nicht, wenn die EVIDENT Technology Center Europe GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Software übernommen hat. Gleiches gilt für Schäden aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie einer Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz.

7. Vertragslaufzeit, Rechtsfolgen eines Lizenzverstoßes

(1) Der Vertrag gilt für unbestimmte Zeit. Die Nutzungsrechte enden automatisch, wenn ein Verstoß gegen eine der Bedingungen der Verträge vorliegt.

(2) Im Falle eines Vertragsverstoßes ist der Anwender verpflichtet, die ursprünglichen Speichereinheiten und sämtliche hiervon erstellten Kopien, einschließlich aller geänderten Kopien, aller Druckerzeugnisse und schriftlichen Unterlagen, sowie das Lizenz-Zertifikat, bzw. den Kopierschutzstecker entweder an die EVIDENT Technology Center Europe GmbH zurückzugeben oder zu zerstören.

(3) Die EVIDENT Technology Center Europe GmbH behält sich darüber hinaus das Recht vor, im Falle von Lizenzverstößen Klage auf Schadensersatz, auf Ersatzleistung wegen Nichterfüllung, oder auf Löschung der Software zu erheben. Es gelten die folgenden Gesetze und/oder Bedingungen: die Bedingungen dieses Vertrages, die Urhebergesetze, und die Bestimmungen des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches.

8. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Münster, Deutschland.

9. Salvatorische Klausel

Falls eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam ist oder wird, oder sollte dieser Vertrag unvollständig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder unvollständige Bestimmung ist durch eine geeignete Bestimmung zu ersetzen bzw. zu ergänzen, die – im gesetzlich zulässigen Rahmen – so treffend wie möglich das widerspiegelt, was die Parteien ursprünglich gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie diesen speziellen Umstand bedacht hätten.

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