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BX3L-BSW LIZENZVEREINBARUNG

EVIDENT ENDNUTZER-LIZENZVEREINBARUNG (EULA)


WICHTIG: LESEN SIE ALLE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIESER
LIZENZVEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE SOFTWARE VERWENDEN.


DIES IST EINE GÜLTIGE UND RECHTLICH DURCHSETZBARE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN (ENTWEDER EINER NATÜRLICHEN ODER EINER JURISTISCHEN PERSON) UND DER EVIDENT CORPORATION ("EVIDENT"). DIE SOFTWARE ENTHÄLT DAS COMPUTERPROGRAMM VON EVIDENT, ZUGEHÖRIGE DRUCKMATERIALIEN, DATEN UND INFORMATIONEN, DIE AUF VERSCHIEDENE WEISE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE VORINSTALLATION ÜBER DISKETTEN, CD-ROM ODER NETZWERK.

DURCH INSTALLIEREN, KOPIEREN, HERUNTERLADEN, ZUGRIFF ODER ANDERWEITIGE NUTZUNG DER SOFTWARE ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN.

DIE SOFTWARE KANN EINIGE TEILE ENTHALTEN, DIE FÜR SIE AUF DER GRUNDLAGE ANDERER LIZENZVEREINBARUNGEN ALS DIESER VEREINBARUNG UND DER LIZENZVEREINBARUNGEN FÜR DAS SOFTWAREPRODUKT VON EVIDENT LIZENZIERT SIND. IN DIESEM FALL HABEN DIE LIZENZVEREINBARUNGEN ODER BEDINGUNGEN FÜR DIESE TEILE VORRANG VOR DIESER VEREINBARUNG UND DEN LIZENZVEREINBARUNGEN FÜR DIE SOFTWAREPRODUKTE VON EVIDENT.

ABSCHNITT 1. SOFTWARE
Alle Titel und Rechte an der Software sind das Eigentum von EVIDENT und seinen Lizenzgebern. Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie durch andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt. Der Name, die Version und die Anzahl der gewährten Lizenzen der Software lauten wie folgt:
Name: BX3L-BSW
Anzahl der Lizenzen: 1

Die Software darf von EVIDENT oder seinen Lizenzgebern zum Zweck der Fehlersuche, der Aktualisierung oder zu anderen Zwecken geändert oder erweitert werden. Die Software enthält die geänderte oder erweiterte Version der Software, die Sie ursprünglich erworben haben. Sie können nur die vorherige Version oder die geänderte oder erweiterte Version verwenden, nicht beide Versionen.

ABSCHNITT 2. NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Wenn Sie eine (1) Lizenz erwerben;
(im Falle von Einzellizenzen);
darf die Software nur auf einem einzigen bestimmten Computer installiert und verwendet werden,
(im Falle von Server-Client-Lizenzen);
darf die Software über das interne Netzwerk auf einem einzelnen Server jeweils nur von einem Client verwendet werden (einschließlich des Falls, dass der Server als Client genutzt wird),
(im Falle von Web-Application-Lizenzen);
darf die Software nur von einem Client verwendet werden und
(im Falle einer anderen Lizenzumgebung)
darf die Software von einem einzigen Client oder Nutzer zu einem beliebigen Zeitpunkt genutzt werden, und zwar im Wesentlichen nach dem gleichen Prinzip wie bei der oben beschriebenen Begrenzung der Anzahl Nutzer oder Client, mit den nötigen Änderungen.

Die hierin gewährten Lizenzen sind auf die Nutzung der Software in der von EVIDENT vor einer solchen Nutzung genehmigten Systemkonfiguration beschränkt. Wenn EVIDENT Ihnen die Software beispielsweise nur zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stellt, können Sie die Software daher nicht in anderen Systemkonfigurationen, wie etwa einer Server-Client-Umgebung, verwenden.

ABSCHNITT 3. TRANSFER
Sie dürfen alle Ihre Rechte aus diesem Vertrag nur dann dauerhaft übertragen, wenn der Empfänger den Bedingungen dieses Vertrags zustimmt und Sie alle Kopien der Software in Ihrem Besitz vernichten und nicht aufbewahren.

ABSCHNITT 4. EINSCHRÄNKUNGEN
(1) Sie dürfen die Software oder eine Kopie der Software nicht entgegen den Bestimmungen und Bedingungen in ABSCHNITT 2 und allen anderen ABSCHNITTEN dieser Vereinbarung nutzen.

(2) Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von EVIDENT dürfen Sie die Software weder komplett noch teilweise umwandeln, anpassen, modifizieren oder daraus ein abgeleitete Version erstellen.

(3) Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von EVIDENT dürfen Sie die Software weder ganz noch teilweise vervielfältigen oder verbreiten.

(4) Sie dürfen keine Daten von der Software analysieren, dekompilieren, disassemblieren oder ableiten oder sie auf andere Weise zurückzuentwickeln.

(5) Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Software den Exportkontrollgesetzen und -bestimmungen von Japan, den U.S.A. und anderen zuständigen Ländern unterliegt. Sie sind verpflichtet, alle geltenden Exportkontrollgesetze und -vorschriften Japans, der USA und anderer Länder zu befolgen.

(6) Sie dürfen Markenzeichen, Warnhinweise, Urheberrechte und andere Hinweise zur Software nicht verändern, löschen oder verunstalten.

ABSCHNITT 5. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG
(1) EVIDENT gewährleistet, dass alle Original-Masterdatenträger oder Sicherungsmedien, auf denen die Software gespeichert ist, frei von wesentlichen und physischen Fehlern oder Mängeln sind, die den Betrieb oder die Funktionen der Software wesentlich beeinträchtigen. Die gesamte Haftung von EVIDENT und Lieferanten und Ihr ausschließlicher Rechtsbehelf besteht im Ersatz der Software, die die oben genannte beschränkte Gewährleistung nicht erfüllt, vorausgesetzt, dass diese Software mit einer Kopie Ihrer Quittung an EVIDENT oder seine Lieferanten zurückgegeben wird. Die Haftung von EVIDENT im Rahmen dieser Vereinbarung übersteigt in keinem Fall den Betrag, den Sie gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung für die Software bezahlt haben.

(2) SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IM OBIGEN ABSCHNITT „BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG“ ANGEGEBEN, WIRD IHNEN DIE SOFTWARE OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN JEGLICHER ART ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, DER MARKTGÄNGIGKEIT UND/ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.

(3) WEDER EVIDENT NOCH LIEFERANTEN ÜBERNEHMEN JEGLICHE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN, DIE IHNEN ODER ANDEREN DRITTEN ENTSTANDEN SIND (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ALLGEMEINE, BESONDERE, DIREKTE, INDIREKTE, FOLGESCHÄDEN ODER ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH SCHÄDEN FÜR VERLUST VON GESCHÄFTSGEWINNEN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, VERLUST VON GESCHÄFTSINFORMATIONEN UND ÄHNLICHES), DIE SICH IM ZUSAMMENHANG MIT DER LIEFERUNG, NUTZUNG ODER LEISTUNG DER SOFTWARE ERGEBEN.

ABSCHNITT 6. KÜNDIGUNG DER VEREINBARUNG
(1) Unbeschadet sonstiger Rechte kann EVIDENT diese Vereinbarung kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten, vorausgesetzt, dass Ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung auch nach der Kündigung bestehen bleiben. Im Falle einer Kündigung dieser Vereinbarung müssen Sie die Nutzung der Software sofort einstellen und die gesamte Software und ihre Kopien vernichten.

(2) Sie können diese Vereinbarung kündigen, indem Sie die Nutzung der Software einstellen, die gesamte Software und ihre Kopien vernichten und EVIDENT über eine solche Kündigung informieren, vorausgesetzt, dass Ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung auch nach der Kündigung bestehen bleiben.

ABSCHNITT 7. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Japans und wird gemäß diesen Gesetzen ausgeführt und ausgelegt. In Bezug auf alle damit zusammenhängenden rechtlichen Schritte erklären Sie sich mit der ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der Gerichte in Tokio, Japan, einverstanden.

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