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OlyVIA LIZENZVERTRAG

WICHTIG: LESEN SIE VOR GEBRAUCH DER SOFTWARE SORGFÄLTIG SÄMTLICHE NACHSTEHENDEN BEDINGUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGES.

DIES IST EIN WIRKSAMER UND RECHTLICH DURCHSETZBARER VERTRAG ZWISCHEN IHNEN (ENTWEDER EINE NATÜRLICHE PERSON ODER EINE EINZELNE JURISTISCHE PERSON) UND DER EVIDENT CORPORATION („EVIDENT“). DIE SOFTWARE UMFASST DAS COMPUTERPROGRAMM VON EVIDENT, ZUGEHÖRIGE DRUCKERZEUGNISSE, DATEN UND INFORMATIONEN, DIE AUF VERSCHIEDENE WEISE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT HIERAUF BESCHRÄNKT, DER VORINSTALLIERUNG MITTELS DISKETTEN, CD-ROM ODER MITTELS EINES NETZWERKS.

INDEM SIE DIESE SOFTWARE INSTALLIEREN, KOPIEREN, HERUNTERLADEN, AUF DIE SOFTWARE ZUGREIFEN ODER DIESE ANDERWEITIG NUTZEN, STIMMEN SIE ZU, AN DIE BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGES GEBUNDEN ZU SEIN.
WENN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGES IM AUFTRAG EINER ANDEREN PERSON ODER GESELLSCHAFT ODER EINER SONSTIGEN JURISTISCHEN PERSON AKZEPTIEREN, VERSICHERN UND GEWÄHRLEISTEN SIE, DASS SIE DIE UNEINGESCHRÄNKTE BEFUGNIS HABEN, DIESE PERSON, GESELLSCHAFT ODER JURISTISCHE PERSON AN DIESE BEDINGUNGEN ZU BINDEN.

1. Software

Sämtliche Rechtsansprüche auf und Rechte an der Software stehen EVIDENT und deren Lizenzgebern zu. Die Software ist urheberrechtlich geschützt und fällt in den Schutzbereich internationaler Urheberrechtsabkommen sowie anderer Gesetze oder Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums.

Der Name, die Version und die Anzahl der gewährten Lizenz lauten wie folgt:

Softwarename: OlyVIA
Anzahl der Lizenzen: 1

Die Software kann von EVIDENT oder deren Lizenzgebern zum Zwecke der Fehlerbeseitigung, des Upgrades oder zu anderen Zwecken geändert oder verbessert werden. Die Software erstreckt sich auf die geänderte bzw. verbesserte Version derjenigen Software, die Sie ursprünglich erworben haben. Sie können nur entweder die vorherige Version oder die geänderte bzw. verbesserte Version und nicht beide Versionen nutzen.

2. Nutzungsbedingungen

Unter den in diesem Vertrag geregelten Bestimmungen und Einschränkungen erteilt Ihnen EVIDENT eine nicht exklusive und nicht übertragbare Urheberrechtslizenz zur Nutzung der Software innerhalb des Installationsgebiets. Im Sinne dieser Lizenz bedeutet der Begriff Gebiet (i) bei Installationen in einem Staat der Europäischen Union: alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union und (ii) bei Installationen in einem Land außerhalb der Europäischen Union: das Land, in dem der Computer sich befindet, auf dem die Software installiert ist.
Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders bestimmt ist, wird Ihnen weder eine Lizenz noch ein Recht unmittelbar oder stillschweigend eingeräumt, ob durch Veranlassung oder Verwirkung; insbesondere gewährt Ihnen weder EVIDENT noch dessen Lizenzgeber keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Rechte im Zusammenhang mit Patenten, Copyrights, Marken oder Geschäftsgeheimnissen von EVIDENT oder dessen Lizenzgeber. 

Wenn Sie eine (1) Lizenz erhalten:

im Falle einer Einzelplatz-Lizenz

· darf die Software nur auf einer einzelnen, bestimmten Computereinheit installiert und genutzt werden,

im Falle von Client-Server-Lizenzen

· darf die Software über das interne Netzwerk auf einem einzelnen Server stets nur durch einen einzelnen Client genutzt werden (auch wenn Sie den Server als Client nutzen),

im Falle von Webanwendungs-Lizenzen

· darf die Software stets nur durch einen einzelnen Client genutzt werden, und

im Falle einer anderen Lizenzumgebung

· darf die Software stets durch einen einzelnen Client oder Nutzer in analoger Anwendung im Wesentlichen des gleichen Konzepts einer Begrenzung der Nutzer- oder Clientanzahl genutzt werden, wie vorstehend beschrieben.

Die Lizenzen, die auf der Grundlage dieses Vertrages gewährt werden, berechtigen nur zur Nutzung der Software anhand der Systemkonfiguration, die EVIDENT vor der Nutzung autorisiert hat. Wenn EVIDENT Ihnen beispielsweise eine Software nur zum Zwecke der Einzelplatz-Nutzung gewährt hat, dürfen Sie die Software daher nicht mit einer anderen Systemkonfiguration, etwa einer Client-Server-Umgebung, nutzen.

3. Übertragung

Sie dürfen sämtliche Ihrer Rechte aus diesem Vertrag dauerhaft nur übertragen, wenn der Übertragungsempfänger sämtlichen Bedingungen dieses Vertrages schriftlich zustimmt und wenn Sie die Software vernichten und keine Kopien der Software behalten.

4. Beschränkungen

4.1 Sie dürfen keine Marke, Warnung, Copyright und andere Hinweise an der Software ändern, löschen oder entstellen.

4.2 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von EVIDENT dürfen Sie die Software weder insgesamt noch teilweise vervielfältigen oder reproduzieren mit Ausnahme einer einzigen Kopie der Software für Archivzwecke. Außerdem (ii) dürfen Sie die Software oder deren Kopie weder vollständig noch teilweise vertreiben.

4.3 Die Nutzung der Software oder einer Kopie der Software entgegen den Bestimmungen im ARTIKEL 2 und in den gesamten ARTIKELN dieser Vereinbarung ist untersagt.

4.4 Sie dürfen die Software nicht analysieren, dekompilieren, auseinandernehmen, der Software Informationen entnehmen oder auf sonstige Weise die verschiedenen Herstellungsstufen der Software rückerschließen, es sei denn, die Durchsetzung dieses Anspruchs ist durch die anwendbaren Gesetze untersagt.

4.5 Sie dürfen die Software ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von EVIDENT weder insgesamt oder teilweise umwandeln, adaptieren oder abwandeln; Sie dürfen auch keine abgeleiteten Erzeugnisse entwickeln.

4.6 Sie stimmen zu, dass die Software den Exportkontrollgesetzen und -verordnungen Japans, der USA und anderer zuständiger Staaten unterliegt. Sie werden diese einschlägigen Exportkontrollgesetze und -verordnungen Japans, der USA und der anderen Staaten einhalten.

5. Beschränkte Gewährleistung

5.1 EVIDENT garantiert Ihnen, dass für eine Dauer von neunzig (90) Tagen ab Verkaufsdatum keine substantiellen oder materiellen Fehler oder Schäden auf der Software enthalten sind, durch die der Betrieb oder die Funktionen der Software erheblich beeinträchtigt werden, und dass die Software im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den gelieferten Handbüchern oder anderen Dokumenten funktioniert. Die gesamte Haftung von EVIDENT und deren Zulieferer und Ihre einzige Abhilfe sind beschränkt auf die Reparatur oder den Ersatz der Software, die den Anforderungen der vorstehenden beschränkten Gewährleistung nicht genügt. Die Software muss zu diesem Zweck an EVIDENT oder deren Zulieferer zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs herausgegeben werden. Die Garantieleistung für die nachgebesserte oder getauschte Software gilt neunzig (90) Tage ab ihrem Empfangsdatum.

5.2 AUSSER IN DEN AUSDRÜCKLICH DURCH DEN VORSTEHENDEN ABSCHNITT (5.1) ÜBER DIE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG VORGESEHENEN FÄLLEN WIRD IHNEN DIE SOFTWARE AUF EINER „AS IS“-BASIS („SO WIE SIE IST“) OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT HIERAUF BESCHRÄNKT, DER GEWÄHR ZUR EIGNUNG FÜR DEN GEWÖHNLICHEN GEBRAUCH UND/ODER FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DER GEWÄHR, DASS DIE RECHTE DRITTER NICHT VERLETZT WERDEN, ES SEI DENN, DIE ALLGEMEINEN HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE WERDEN ALS UNWIRKSAM ERACHTET.

5.3 SOFERN ES DAS GESETZ NICHT UNTERSAGT, KÖNNEN EVIDENT ODER DEREN ZULIEFERER, AUSSER BEI GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHEM FEHLVERHALTEN SEITENS EVIDENT ODER DEREN ZULIEFERERN, UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR SCHÄDEN HAFTBAR GEMACHT WERDEN, DIE SIE ODER EIN DRITTER ERLITTEN HABEN ODER DIE IHNEN ODER EINEM DRITTEN AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER LIEFERUNG ODER FUNKTION DER SOFTWARE ENTSTANDEN SIND (EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT HIERAUF BESCHRÄNKT, ALLGEMEINE, BESONDERE, UNMITTELBARE, MITTELBARE, FOLGE- ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN, DARUNTER AUCH SCHÄDEN AUS ENTGANGENEN BETRIEBSGEWINNEN, AUS EINER BETRIEBSUNTERBRECHUNG, AUS DEM VERLUST VON BETRIEBLICHEN DATEN O.Ä.), UND DIES SELBST, WENN EVIDENT VON DER MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN VORFALLS INFORMIERT WURDE. Unter keinen Umständen übersteigt die Haftung von EVIDENT Ihnen gegenüber, sei es aus Vertrag, aus unerlaubter Handlung (dazu gehört auch Fahrlässigkeit) oder aus anderen Gründen, den von Ihnen unter diesen Vertragsbedingungen für die Software gezahlten Betrag. Die vorangehende Beschränkung gilt auch dann, wenn die obengenannte Gewährleistung ihren wesentlichen Zweck verfehlt.

5.4 Die Software kann (i) eine quelloffene Software (open Source) und (ii) andere Fremdsoftware, (zusammenfassend „Fremdsoftware“) beinhalten. Hinsichtlich der Nutzung der Fremdsoftware müssen Sie sich an die für die Fremdsoftware geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen halten. Keine Bestimmung dieses Vertrags beschränkt, ändert oder modifiziert irgendeine Ihrer durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fremdsoftware auferlegten Rechte und Pflichten.

6. Vertragsbeendigung

6.1 Unbeschadet etwaiger anderer Rechte kann EVIDENT diesen Vertrag beenden, wenn Sie gegen die Bedingungen dieses Vertrages verstoßen. Ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag gelten nach der Beendigung fort. Im Falle einer Beendigung dieses Vertrages müssen Sie unverzüglich aufhören, die Software zu nutzen; und Sie müssen die gesamte Software nebst Kopien zerstören.

6.2 Sie können diesen Vertrag beenden, indem Sie aufhören, die Software zu nutzen, die gesamte Software nebst Kopien zerstören und EVIDENT von der Beendigung in Kenntnis setzen. Ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag gelten nach der Beendigung fort.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt japanischem Recht und ist im Einklang mit japanischem Recht zu erfüllen und auszulegen. Sie stimmen zu, dass Tokio, Japan, der ausschließliche Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist.

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